Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den gewerblichen Verkehr

Stand: 01. Januar 2020, Berlin

Umfang

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  • Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden/Leistungsempfänger, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  • Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer/Leistungsempfänger (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.



Angebot und Vertragsschluss

Soweit eine Bestellung als Angebot im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.


Unterlagen zur Verfügung gestellt

An allen dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen - auch in elektronischer Form - wie Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden schriftliche Zustimmung. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sofern wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.


Preise und Zahlung

  • Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten unsere Preise ab Standort Berlin (Deutschland) ausschließlich Arbeiten aus dem Büro (Homeoffice) bei Beistellung von Ware, Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Reiseaktivitäten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Bereitstellung von Waren werden die Transportkosten gesondert berechnet.
  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  • Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz pa berechnet (siehe https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen ab 3 Monaten nach Vertragsschluss vor.



Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


Lieferzeit (freiberufliche Tätigkeit, Warenbereitstellung)

  • Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalten wir uns vor. Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  • Bei nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Lieferverzug haften wir für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  • Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Lieferverzug bleiben unberührt.

Gefahrübergang bei Versendung (Warenbereitstellung)

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an den Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand (beides freiberuflich) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache sowie erstellte zB: Dokumentationen, Konzepte oder Machbarkeitsstudien zurückzunehmen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.
  • Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig beim Verkauf hochwertiger Ware). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Liefergegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Schaden .
  • Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder erbrachte selbständige Tätigkeit im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen gegen den Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt .

Gewährleistung und Mängelrüge sowie Regress/Herstellerregress

  • Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Ablieferung der von uns gelieferten Ware oder freiberuflicher Tätigkeit an unseren Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: Beim Verkauf gebrauchter Waren kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der in Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche gänzlich ausgeschlossen werden.
  • Weist die gelieferte Ware trotz aller gebotener Sorgfalt einen Mangel auf, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, werden wir vorbehaltlich rechtzeitiger Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung uneingeschränkt unberührt.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  • Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und bei Schäden, die nach Gefahrübergang durch fehlerhafte oder fahrlässige Behandlung, Überbeanspruchung, ungeeignete Ausrüstung entstehen , mangelhafte Ausführung, ungeeigneten Baugrund oder durch besondere, vertraglich nicht vorausgesetzte äußere Einflüsse. Führen der Besteller oder Dritte unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch, bestehen für diese und die sich daraus ergebenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  • Ansprüche des Kunden auf Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den des Kunden verbracht worden ist Zweigniederlassung, es sei denn, die Übertragung entspricht ihrem Verwendungszweck.
  • Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferanten gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

Andere

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zum Zwecke der Ausführung dieser Vereinbarung getroffen werden, sind in dieser Vereinbarung schriftlich niedergelegt.

Notiz: Diese Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der IHK Hessen.

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